Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Knapp ein Viertel aller Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg werden durch Heizung und Warmwasserbereitung verursachen. Da Fossile Energieträger immer knapper und teurer werden, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erlassen. Dadurch soll erreicht werden, dass sich der Anteil an erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung deutlich erhöht und die Schadstoffbelastung sinkt. Um Ihnen die bestehenden Möglichkeiten der Förderung aufzuzeigen, habe wir auf diese Seite alle entsprechenden Antragsformulare hinterlegt. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns oder rufen Sie uns direkt an.